15 Tagessätze sind eine sehr undankbare Verurteilung. Denn wer zu 15 Tagessätzen verurteilt wird, hat es deutlich schwerer, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Das ist erfahrungsgemäß einer der zentralen Gründe für Amtsgerichte, diese Strafhöhe zu wählen. Und so verwunderte es auch nicht, dass das Amtsgericht Flensburg – konkret Richterin Zander – eben dies heute (22.12.23) tat: Sie verurteilte eine der Besetzer*innen des Bahnhofswaldes zu 15 Tagessätzen (zu je 10 Euro) wegen Hausfriedensbruchs.
Eine Einstellung, so berichtet es der shz, sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Reue und „wiederholtem respektlosen Verhalten“ nicht in Frage gekommen.
Richterin Zander hat in der Hauptverhandlung (die am heutigen dritten Tag in Abwesenheit der Angeklagten stattfand, weil diese im Ausland war) zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Insbesondere lehnte sie es ab, sich vor Ort selbst ein Bild der Grundstücksgrenzen zu machen. Angesichts der Tatsache, dass nur ein einziger Zeuge irgendwas zu vermeintlichen Zaunverläufen sagen konnte und sich weder aus dessen Schilderungen noch aus dessen Zeichnung eine durchgehende Umfriedung ergab, war das mehr als zweifelhaft. Doch das Ergebnis schien von Anfang an festzustehen, ganz egal wie viele Löcher im Zaun waren, dass auf mehreren Metern Zaun gänzlich fehlte, sowie Teile der Grundstücksgrenze in der Beweisaufnahme vollkommen ungeklärt blieben. Und ganz egal, ob hunderte Menschen während der monatelangen Besetzung ein- und ausgingen am Bahnhofswald. Sie alle hätten – würden wir der Argumentation der Richterin folgen – dafür stets eine Umfriedung überwunden. Die es nicht gab, aber eben auch nicht braucht, wenn Gerichte definieren, was Wahrheit ist. Im Namen des Volkes natürlich.
Das (wegen Abwesenheit von der Verteidigerin vorgelesene) letzte Wort der Angeklagten findet sich hier im kompletten Wortlaut.