Zehn Menschen aus dem Publikum eines Strafprozesses vor dem Landgericht Flensburg wurden am heutigen 11. April 2019 von der vorsitzenden Richterin Dr. Bauer mit Ordnungsgeld von je 200 Euro, ersatzweise vier Tagen Ordnungshaft belegt. Der Grund: Sie verweigerten dem Gericht die Ehrerbietung des Aufstehens.
Es verwunderte niemanden mehr: Als am heutigen Donnerstag die Aufforderung erging, sich im Gerichtssaal zu erheben, folgte dem nur ein Teil des Publikums und jene, die sich weigerten, wurden nicht nur des Saales verwiesen, sondern zusätzlich mit 200 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise vier Tagen Ordnungshaft und mit 48stündigem Hausverbot bestraft. Damit hat die Richterin allein in diesem Jahr schon in mindestens 18 Fällen Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt.
An zurückliegenden Prozesstagen hatte die Richterin jeweils direkt Ordnungshaft verhängt. Davon ließen sich die Zuschauer_innen jedoch nicht abschrecken. Im Vorfeld des Prozesses kursierte ein Flugblatt mit dem Titel „Komm wir machen einen Ausflug in die JVA! “. Darin heißt es „Am ersten Prozesstag sind Menschen aus Kiel angereist. Sie haben sich bewusst entschieden, zu Beginn der Sitzung nicht aufzustehen, obwohl sie wussten, dass die Richterin sich jedesmal schwerst beleidigt fühlt, wenn Menschen es verweigern, aufzustehen und dann umgehend mindestens 24h Ordnungshaft verhängt. Ich werde am 11. April im Gericht sein und nicht aufstehen. Kommst du mit?“.
Ob es die Veröffentlichung dieses Aufrufs oder die Aussicht von zehn inhaftierten Personen war, wissen wir nicht. Jedenfalls ist die Richterin nun statt direkter Ordnungshaft (was pro Person deutlich über 200 Euro kostet, denn die Gefangenen wurden in die Justizvollzugsantsalten Kiel, Neumünster und Lübeck gebracht) zu Ordnungsgeldern und ersatzweise vier Tagen Ordnungshaft übergegangen.
Im Anschluss an den Rauswurf der zehn Personen aus dem Saal kam es vor dem Gericht zu noch immer andauernden Auseinandersetzungen zwischen der Justizsondereinheit MEG (mobile Einsatzgruppe), der Polizei, der Versammlungsbehörde und den Aktivist_innen. Letztere wollten vor Gericht eine Spontandemo anmelden, aber dies wurde ihnen verwehrt. „Polizei, MEG und Versammlungsbehörde stellen sich auf den Standpunkt, wer Hausverbot habe, verlöre damit sein Versammlungsgrundrecht auf den jeweiligen Flächen. Dass das Bundesverfassungsgericht explizit das Gegenteil beschlossen hat, interessiert hier niemanden“, so eine der Betroffenen.
Eine der Personen, die nicht aufgestanden sind, erklärt ihre Entscheidung: „Wir haben Frau Bauer bereits am ersten Verhandlungstag und in einem anderen Verfahren erlebt. Sie interessiert sich überhaupt nicht für das Vorbringen der jeweils Angeklagten. Dieser Person im speziellen und dieser gesamten Institution werde ich keine Ehre erweisen, indem ich aufstehe. Es mag wie eine Kleinigkeit wirken, aber die drastische Reaktion von Frau Bauer zeigt, dass es das eben nicht ist. Das rituelle Aufstehen ist ein Akt der Unterordnung und der Ehrerbietung. Genau das verweigern wir.“
Hintergrund ist ein Verfahren gegen einen ehemaligen Bewohner der Luftschlossfabrik, der sich im Rahmen der Räumung des Geländes gegen den Polizeieinsatz zur Wehr gesetzt haben soll. Verletzt wurde dabei niemand und dass es keinen rechtmäßigen Räumungstitel gab hat das Gericht in bisherigen Instanzen schon anerkannt. Doch das Landgericht, bei dem das Verfahren nach gewonnener Revision am OLG nun erneut liegt, versucht noch immer krampfhaft zu verurteilen.
Was der Angeklagte zu den Vorwürfen zu sagen hatte, interessierte die Richterin absolut nicht und bereits nach den ersten zwei Sätzen seiner Einlassung unterbrach sie ihn und verbot ihm das Wort. Der Angeklagte sei anhand zusammengeschnittener Videos und der Farbe seiner Unterhose identifiziert worden, wird da beispielsweise argumentiert. Und das in einem Kontext, in dem Verfahren gegen prügelnde Polizeibeamte eingestellt wurden, weil die Videoausschnitte nicht ausreichen würden, die Schuld zu belegen. „Das Vorgehen der Gerichte ist an Doppelmoral nicht zu übertreffen. Hier wird ganz deutlich, wessen Interessen die Gerichte schützen und wen sie verfolgen. Und die Harniskaispitze liegt noch immer brach“, so der Angeklagte Jasper L.