Landgericht Flensburg, Donnerstag 10.1.2019, Sondereingang über den Parkplatz benutzen, Hinweis: Strenge Einlasskontrollen, Saal A 113, Beginn: 9.30 Uhr
Was bisher geschah:
Beim Ausliefern von Getränken mit einem Handwagen kam einem Flensburger Selbstständigen in der Fußgängerzone nachts ein Auto entgegen. Genervt von den dauernden Streifenfahrten der Polizei direkt in seiner Nachbarschaft stellte er sich dem Polizeiauto mitsamt seinem Handwagen in den Weg und erklärte, dass er dort erst weggehen würde, wenn er einen schlichten Platzverweis durch die Beamten erhielte. Einen solchen sprachen die beiden eingesetzten Polizisten jedoch nicht aus, sondern nahmen nach einer kurzen Diskussion schlicht den Handwagen, zogen diesen an den Straßenrand und fuhren weiter.
Sie warten noch immer auf den eigentlichen Höhepunkt der Geschichte? Auf die Luftschlossfabrik und die linksautonome Szene? Auf die Gewalt? Dann kommen sie doch einfach am Donnerstag zum Landgericht und sehen sich das Theaterstück dort live an. Obiger Vorfall stellt in den Augen der Staatsanwaltschaft nämlich eine gewalttätige strafbare Nötigung sowie eine Beleidigung dar.
Wir wollen nicht zu viel in Aussicht stellen, aber die bisherigen Aufführungen dieser Inszenierung waren vielversprechend: Eine nie gefallene Beleidigung, Lügende Polizisten, martialische Einlasskontrollen, ein zum Gewaltmittel umdefinierter Handwagen und ein Staatsanwalt, dem es augenscheinlich durchaus nicht missfiel, wenn sich die Kammer nicht an die StPO hielt, denn dann ging das Verurteilen einfacher. Dem hat nur das Oberlandesgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht und so gewann der Angeklagte seine gegen die vorherige Verurteilung eingelegte Revision. Daher: Zurück auf null. Wir warten gespannt!