Ende Januar 2024 trudelte bei der im Dezember 23 verurteilten Baumbesetzerin die Urteilsbegründung ein. Sie soll Hausfriedensbruch begangen haben, weil ein rudimentär vorhandener Zaun und Gebüsch den Willen des Grundstücksbesitzers verdeutlichen würden, das Gelände nicht zu betreten und das sei ausreichend, um aus dem Betreten des Waldes eine Straftat zu machen.
Na klar, es geht um den Bahnhofswald.
Richterin Zander führt in der schriftlichen Begründung aus, das Grundgesetz schütze Langstreckenflüge, Kreuzfahrten und das Fahren von Sportwagen. Warum sie das für relevant hält? Weil das Grundgesetz ihrer Auffassung nach eben auch klimaschädliches Verhalten wie die Umsetzung von Bauvorhaben schütze. Da ist dann im Zweifel auch egal, ob eben dieses Verhalten auch real Menschen durch den Klimawandel gefährdet.
Sie erläutert: Wenn irgendwer einen Rechtsweg beschreiten kann, darf sich unsinnigen und schädlichen Bauvorhaben niemand in den Weg stellen – ganz egal ob der Rechtsweg tatsächlich überhaupt (durch die Person oder wen anders) eingeschlagen werden kann. Im konkreten Fall hatte nämlich die Stadt die Unterlagen zur Baugenehmigung erst veröffentlicht als die Bäume gefällt waren – und damit gab es keine Klagemöglichkeit gegen die Baugenehmigung vorher. Weil aber die Richterin kein Interesse daran hat, tatsächlich abzuwägen was die wichtigeren Rechtsgüter sind, wird eben entsprechend der herrschenden Ordnung verurteilt – und alles hingebogen bis es passt.
Das ist auch im Urteil zu lesen, wenn es um die Ausführungen zu Zäunen und Abgrenzungen geht. Weder die konkreten Begrenzungen im Allgemeinen stimmen wie in der Urteilsbegründung aufgeführt mit der Realität überein noch die allgemeine Ansage, dass es natürlich zu sehen war, dass niemand in den Wald gehen sollte. Die zahlreichen Besucher*innen zeigten genau das Gegenteil.
Die Polizei bewertete den Protest im Wald damals explizit als Versammlung. Dass Menschen daraus neben dem grundgesetzlichen Schutz derselben insbesondere auch ableiteten, an der Versammlung teilnehmen zu dürfen (jedenfalls solange es keine Auflagen oder eine Auflösung oder ähnliches gab) ist naheliegend. Absurderweise bewertete die Richterin jedoch die Teilnahme an der Versammlung als Straftat.
Wegen all dieser Falschbehauptungen und -beurteilungen wird Revision gegen das Urteil eingelegt.