(Pressemitteilung) Anderthalb Jahre ist es nun her, dass der Flensburger Bahnhofswald geräumt und teilweise gerodet wurde. Seitdem ist auf dem Grundstück nicht viel passiert. Hinter den Kulissen tut sich dennoch einiges. Während die Strafverfahren gegen JaRa und die Baumfällfirmen eingestellt wurden, haben die ersten Aktivistis inzwischen Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch bzw. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtis und Anklageschriften bekommen.
Am Bahnhofswald zeigt sich exemplarisch, wen der Rechtsstaat schützt, von dem doch Oberbürgermeisterin Simone Lange noch behauptet hatte, dass er auch dazu da wäre, Aktivistis zu schützen. Auf der einen Seite steht die Firma JaRa mit finanzkräftigen Investoren, die ein Hotel und ein Parkhaus bauen wollen. Dafür wurde ein Wald entgegen der ursprünglichen Meinung der unteren Naturschutzbehörde mal eben umgewidmet, nach Einflussnahme der Stadt beim Ministerium, schon das ein mindestens fragwürdiges Vorgehen. Die Räumung wurde gewaltsam vollzogen, zunächst begonnen von Securities und Baumfällfirmen, die von JaRa beauftragt wurden. Dabei wurde auch ein Baum angesägt, auf dem sich oben ein Aktivisti befand, und damit in der Standsicherheit gefährdet. Der Staat kritisierte erst diese Privatjustiz, schritt jedoch nicht ein, um dann zwei Tage später die Räumung fortzusetzen. Dann wurden Bäume gefällt, auch einige, in denen Fledermäuse nisten, auch wenn das bei diesen im Februar aus Naturschutzgründen eigentlich gar nicht mehr erlaubt ist. 
Wie sehr staatliche Institutionen das Vorgehen der Investoren rechtfertigen, zeigt sich in einem Schreiben von Oberstaatsanwalt Dr. Pansa, mit dem er eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen JaRa zurückwies: „Hinsichtlich einer versuchten gefährlichen Körperverletzung () ist auszuführen, dass sich die ‚Baumbesetzer‘ widerrechtlich auf dem Grundstück aufhielten und dieses trotz mehrfacher Aufforderungen nicht verlassen haben. Dies stellt eine Straftat () dar. Insofern sind die Eigentümer des Grundstücks gem. § 32 StGB befugt, Handlungen im Sinne einer Notwehr gegen die Baumbesetzer durchzuführen. (...) Angesichts des Umstandes, dass die Baumbesetzer mehrfach aufgefordert worden waren, das Gelände zu verlassen, stellt das Ansägen der Bäume grdsl. ein geeignetes Mittel zur Beendigung des Hausfriedensbruches dar.“ Der deutsche Staat hält es also für vollkommen akzeptabel, wenn das Leben von Aktivistis, die Bäume beschützen, durch eine Privatarmee von Investoren gefährdet wird. „Ein bisschen erinnert mich das an das Bild von Hausbesitzenden, die meinen Einbrecheris erschießen zu dürfen“ kommentiert Samira, eins der damaligen Besetzeris.
Da verwundert auch nicht, dass im Gegenzug Aktivistis, welche den Wald zu verteidigen versuchten und ihn über etliche Wintermonate auch bei eiskaltem und regnischerem Wetter besetzt hielten, mit aller Härte verfolgt werden. Zahlreiche Strafbefehle und Anklageschriften flatterten in den letzten Wochen bei Aktivistis ins Haus, wegen Hausfriedensbruchs während der Besetzung und des angeblich illegalen Aufenthalts im Wald oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamtis im Rahmen der Räumung. Sie sollen jeweils mehrere Hundert Euro Strafe zahlen. Die meisten der Betroffenen legten Einspruch ein. Luca, die einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs erhielt, sagt dazu: „Wir erwarten nichts von der Justiz, aber wir werden uns auch nicht kampflos ergeben und auch vor Gericht weiter für den Erhalt der Reste des Bahnhofswaldes und weiterer Wälder streiten. Wir schweigen nicht zu dem Unrecht, das geschieht, und mag es noch so sehr durch Richtis und Staatsanwältis abgesichert werden. Wenn ihr darüber lamentiert, dass wir kein Vertrauen mehr in den Staat haben, ist für uns nur klar: Ihr habt es selbst zerstört. Ihr könnt uns zwar verfolgen und verurteilen, aber brennende Herzen lassen sich nicht einsperren.“