Was nicht passt, wird passend gemacht
Seit längerer Zeit wird um den Flensburger Bahnhofswald gestritten, seit viereinhalb Monaten ist er besetzt. Jetzt liefert eine Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz und Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein zu Tage, wie Oberbürgermeisterin Lange Einfluss nahm. Während die Einschätzung der unteren Forstbehörde zunächst fachlich gut begründet gegen den Parkhausbau ausfiel, änderte sich dies, nachdem Frau Lange persönlich das Ministerium in Kiel einschaltete.
Die Chronologie des Hin- und Hers zwischen den verschiedenen Behörden zeigt deutlich, wie das „gewichtige öffentliche Interesse“ am Erhalt des Waldes zugunsten von PKW-Stellplätzen letztendlich komplett übergangen wird. Die untere Forstbehörde bestätigt außerdem, dass der Lebensraum Wald nach der Umwandlung des Waldes komplett verloren gehen muss, denn die Fläche soll parkartig gestaltet werden, das Gehölz entfernt werden. Soviel zu all den Lügen, es würden nur ein paar einzelne Bäume gefällt und der Einfluss auf Flora und Fauna sei gering.
Wenn Frau Lange behauptet, der Rechtsstaat würde die Interessen aller schützen, zeigt eben dieses Übergehen der zuständigen fachlichen Stellungnahmen, dass es für bestimmte Menschen eben doch einfach ist, Abläufe und Regelungen zu umgehen. Weil das eben alltägliche Praxis ist, ist die Besetzung notwendig um dem etwas entgegen zu setzen. Denn auf uns hört leider kein Ministerium.
Die Chronologie:
Frau Thiele von der unteren Forstbehörde in Flensburg schreibt im Januar 2018, ein „baulicher Eingriff in die Waldfläche selbst“ sei “aufgrund der Lage am Steilhang und des teilweise besonderen Baumbestandes aus alten Linden kritisch zu sehen“.
Die Stadt bittet sodann in einem Schreiben, welches als Ziel den Erhalt eines „Grünriegels“ formuliert um In-Aussicht-Stellung einer Waldumwandlung, weil die „Versorgung mit Stellplätzen für Pkw von hoher Bedeutung“ sei.
In der von Lange und Dr. Schroeders unterzeichneten Ausschuss-Beschlussvorlage vom Juli 2017 wird (als „Globalziel“) benannt, es gehe darum, dass Flensburg „führender Wirtschaftsstandort in der Region“ bleibe. Außerdem würde das Bauprojekt der „Balance zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen“ dienen.
Am 4. Juni 2018 folgt ein Schreiben der Stadt an Frau Thiele, in dem betont wird, warum es sich um ein „Schlüsselprojekt“ handle und ein (für Waldzerstörung notwendiges) „öffentliches Interesse“ am Parkhaus bestehe.
Frau Thiele antwortet daraufhin am 20.6.2018 sehr deutlich: „Vorrangig sollte die Lösung des Konfliktes daher in einer, in ihren Grundzügen veränderten Planung bestehen“. Weiter schreibt sie, die Erhaltung von Waldflächen stelle „grundsätzlich ein gewichtiges öffentliches Interesse dar. So auch im vorliegenden Fall.“ Sie schreibt weiter über den Artenreichtum der Waldfläche, die Habitatqualität des älteren Baumbestandes, Quartiere für Vögel und streng geschützte Fledermäuse. Außerdem sei die Fläche „ein Leit- und Strukturelement des innerstädtischen Biotopverbundsystems“. Weiterhin sei davon auszugehen, „dass der Baumbestand zur Hangsicherung beiträgt, sich positiv auf das lokale Kleinklima auswirkt und landschaftbildprägend ist“.
„Wie sie bereits selbst ausführten, handelt es sich um eine der wenigen Restwaldflächen im innerstädtischen Bereich. Entgegen ihrer Annahme führt dies jedoch nicht zu einer geringeren Wertigkeit. Im Übrigen kann Ihrer Argumentation, der wesentliche Baumbestand könne erhalten werden, nicht gefolgt werden.“ Sie führt außerdem aus, bei Ersatzaufforstung sei „ein funktionaler Ausgleich und Ersatz der Waldfläche nicht möglich“. Im Ergebnis komm „dem Erhalt der Waldfläche aufgrund ihrer Lage innerhalb des waldarmen urbanen Raumes eine besondere Bedeutung zu“. Sie führt aus, ein besonderes öffentliches Interesse an einer Waldumwandlung müsse über das wirtschaftliche Interesse hinausgehen.
„Unter Zugrundelegung der mir vorliegenden Informationen ist daher das öffentliche Interesse an der Walderhaltung höher zu bewerten als die Realisierung der Parkpalette“ schreibt Frau Thiele. Zudem fehle es an einer nachvollziehbaren Alternativenprüfung, weshalb sie „in Absprache mit dem übergeordneten Bereich“ keine Waldumwandlung in Aussicht stellen könne.
Am 27. Juli 2018 wendet sich sodann Frau Lange persönlich mit einem Schreiben an das Kieler Umweltministerium. Sie schreibt, sie sei „der Ansicht, dass das öffentliche Interesse in der Angelegenheit noch nicht deutlich genug dargelegt worden“ sei und sie wolle mit dem Schreiben die „Möglichkeiten nutzen, die gesamtstädtische Bedeutung für die Öffentlichkeit zu erläutern“. Sie schließt mit den Worten, es sei „für die weitere innerstädtische Entwicklung dringend erforderlich, dass die Genehmigung zum Bau“ gestattet werden könne.
Das Umweltministerium regt sodann an, das Schreiben bzw die darin angeführten Argumente für das Parkhaus nochmals an die untere Forstbehörde zu senden. Die würde dann eine „Neubewertung des Vorhabens“ vornehmen.
Im September 2018 schickt die Stadt also ein erneutes Begründungsschreiben an Frau Thiele.
Ebenfalls im September 2018 meldet sich die untere Naturschutzbehörde Flensburgs zu Wort und betont, sie habe „wiederholt darauf hingewiesen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen das Projekt (Hotel plus Parkhaus)“ bestünden. Sie schreiben von Grünflächenverlust, Entwertung des Grünzuges, fast vollständigem Verlust des Baumbestandes, massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigung eines Lebensraums für Pflanzen und Tiere.
Auch die Naturschutzbehörde Flensburgs, Dezernat Biodiversität, wird eingeschaltet und bestätigt im August 2018, dass es sich beim bewaldeten Hang um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt.
Im Oktober 2018 gibt Frau Thiele ihre bisherige Haltung auf und schreibt an die untere Naturschutzbehörde, aus forstrechtlicher Sicht sei eine Waldumwandlung genehmigungsfähig, da die Stadt ein öffentliches Interesse an der Realisierung geltend mache. Sie fragt jedoch explizit, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht die Biotope „tatsächlich“ unbeeinträchtigt bleiben würden nach den Eingriffen. Am 19.12. antwortet dann (anders als zuvor) der Fachbereichsleiter der unteren Naturschutzbehörde, es bestünden keinerlei Bedenken.
Frau Thiele schreibt sodann im Januar 2019 an die Stadt, die Erhaltung von Waldflächen stelle grundsätzlich ein gewichtiges öffentliches Interesse dar. Zudem verweist sie auf ihre früheren Ausführungen. Dennoch kommt sie zu dem Schluss, das öffentliche Interesse am Vorhaben überwiege das am Walderhalt.
Sehr deutlich benennt Frau Thiele auch, was eine Waldumwandlung bedeutet:
„Die Waldfläche soll nach der Umwandlung in die Nutzungsart Grünfläche überführt werden. Da nach einer Waldumwandlung auch faktisch keine Waldeigenschaften mehr vorhanden sein dürfen, bedeutet dies, dass Eingriffe erforderlich sind, die eine Beseitigung des flächenhaften Gehölzbewuchses zum Ziel haben. Lediglich einzelne Bäume (keine flächige Überschirmung) dürfen belassen werden. (…) Das Gros der umgewandelten Waldfläche ist jedoch dauerhaft parkartig zu gestalten und zu pflegen um einer erneuten Waldbildung entgegen zu wirken. Die zum Verbleib vorgesehenen Einzelbäume sollten hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit sorgfältig überprüft werden.“
Weitere Dokumente aus der Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/waldumwandlung-bahnhofswald-flensburg
Die Unterlagen der Forstbehörde: https://subtilus.info/Dokumente/waldumwandlung_forstbeh%c3%b6rde.pdf
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