Heute fiel vorm Landgericht Flensburg erneut ein Urteil gegen einen Luftschloss-Aktivisten. Im zweiten Anlauf sollen nun 100 Tagessätze a 15 Euro gezahlt werden wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung.
Im Prozess ging es drei Verhandlungstage lang um die Interpretation von Gesetzestexten und Deutung von Ereignissen, anstatt über das eigentliche Problem: Die Luftschlossfabrik wurde völlig sinnentleert geräumt, bis heute ist das Gelände eine tote Sandwüste, wo vorher reges Leben stattgefunden hat. Es wirkt auf viele NutzerInnen grotesk, dass angesichts des Verlusts eines vielfältigen und unkommerziellen Kulturprojekts, gegen einen Menschen ermittelt wird, der sich eben für solche engagiert, anstatt den Menschen eine Alternative zur Verfügung zu stellen. Verantwortungsbewusstsein zeigt im Rathaus aber niemand.
Auch heute gab es wieder Trouble vorm Gericht: Nach den gestrigen Hausverboten hatte eine Aktivistin eine Versammlung angemeldet, die von Polizei und MEG prompt wieder verhindert wurden. Auch der Versuch bei der Versammlungsbehörde und dem Verwaltungsgericht ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen scheiterte, da hier Verantwortungen verneint und hin und her geschoben wurden. Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise haben die LuftschlossfabrikantInnen auch schon früher gemacht, als sie die unrechtmäßige Räumung juristisch zu verhindern versuchten und die Gerichte sich für nicht zuständig erklärten.
Auf eine Klage von gestern hin, meinte das Verwaltungsgericht Schleswig nur, dass die Versammlungsbehörde nicht zuständig wäre, das Hausverbot aufzuheben und erhielt so das faktische Versammlungsverbot, damit das Landgericht Flensburg sich keiner Kritik stellen musste. Auch Klagen gegen die gestrigen Hausverbote wurden abgelehnt.
Die Unterstützer*innen versammelten sich also an der Straße vorm Gericht. Beim Umfahren der Versammlung fuhr sich eine der Schöffinnen vor lauter Ärger den Reifen platt – Karma könnte man meinen.
Der Kampf für selbstverwaltete Freiräume bleibt Angeklagtem, Verteidigung und Unterstützer*innen weiterhin wichtig: „Es geht um unsere Freiheit und da können uns tausend Gerichte nicht abhalten“.