Der Luftschlossprozess am Landgericht Flensburg beschäftigt nun auch die Verwaltungsgerichte. Eine der Zuschauerinnen, die sich am heutigen Donnerstag geweigert hatte aufzustehen, wandte sich per Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Ihrer Auffassung nach war bereits das Ordnungsgeld von 200 Euro für Nicht-Aufstehen vollkommen unverhältnismäßig. Darüberhinaus jedoch auch ein zweitägiges Hausverbot zu erteilen, erschien ihr offensichtlich rechtswidrig.
Das Verwaltunsgericht telefonierte daraufhin mit dem Landgerichtspräsidenten Blöcker. In dessen Schilderung sei das Hausverbot erst erteilt worden, nachdem die Antragstellerin wegen Störung der Hauptverhandlung des Saales verwiesen worden sei und sich dann immer noch laut und störend verhalten habe.
Das ist frei erfunden. Es wird weiterhin vom Landgerichtspräsidenten herbeifantasiert, es bestünde eine „nicht unerhebliche Gefahr“ ohne das Hausverbot und es sei von „Störungen von außerhalb“ berichtet worden. Für die Betroffene sei es nur ein „vergleichsweise geringer Schaden“, das Verfahren auch am morgigen Tag nicht als Zuschauerin besuchen zu dürfen, so das Verwaltungsgericht. All diese vagen Formulierungen sollen verschleiern, dass es vorliegend schlicht darum geht, eine solidarisch-kritische Meinungskundgabe vor dem Gerichtsgebäude und die Anwesenheit von solidarischem Publikum zu unterbinden. Zutreffend beschreibt sogar Herr Blöcker das Verfahren als „politisch brisant“.
Der Landgerichtspräsident behauptet, er habe der Richterin das Hausrecht übertragen und sie sei daher befugt, Hausverbote auch für das gesamte Gelände auszusprechen. Doch die sitzungspolizeiliche Verfügung bestätigt, dass eben dies nicht der Fall ist. Darin heißt es in Teil VI, unter Geltungsbereich: „Das Hausrecht über das Gerichtsgebäude außerhalb des Bereichs des Sitzungsaales übt der Präsident des Landgerichts aus. Anordnungen des Hausrechtsinhabers bleiben, soweit sie nicht durch die Sitzungspolizei der Vorsitzenden verdrängt werden, durch diese Verfügung unberührt“
Doch diese gravierenden Rechtsverdrehungen sind nicht die einzigen. Vor dem Gericht wollten solidarische Unterstützer_innen des Angeklagten eine Demo anmelden. Mehrere Bundesverfassungsgerichtsurteile bestätigen, dass das Versammlungsrecht als Grundrecht ein Hausverbot verdrängt und Vorrang hat. Das heißt, dass auch Menschen, die ein Hausverbot haben, auf öffentlich zugänglichen Flächen an Versammlungen teilnehmen und solche auch anmelden dürfen. Doch sowohl die Justizsondereinheit MEG als auch die Polizei und die Versammlungsbehörde kannten diese Urteile nicht und hielten auch nicht für erforderlich sich damit auseinander zu setzen. So wurden Menschen, die an der Versammlung teilnehmen wollten gewaltsam vom Gelände geschleift. Dabei beschränkten sich Polizei und MEG auch nicht auf die Menschen mit Hausverboten, sondern entfernten auch noch weitere Menschen vom Gerichtsvorplatz. Da sie es nicht für nötig hielten, die Versammlung vorher aufzulösen, handelt es sich dabei um eine Versammlungssprengung.
Bei einer für den nächsten Verhandlungstag angemeldeten Demonstration meint die Versammlungsbehörde im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Hausverbote Vorrang hätten. So ist es natürlich auch möglich sich den unliebsamen, kritischen Protest vom Hals zu schaffen.
„All das ist nicht neu“, berichtet eine Zuschauerin. „In einer anderen Verhandlung vor wenigen Monaten fälschte Frau Dr. Bauer schlicht das Protokoll. Weil sie einen Antrag des Angeklagten nicht entscheiden, sondern erst einen Zeugen vernehmen wollte, hat sie einfach behauptet, er habe den Antrag auf eine Verteidigerin erst danach gestellt. Wir alle im Publikum können bestätigen, dass das gelogen ist, aber der Protokollberichtigungsantrag der Verteidigerin wurde einfach abgelehnt.“
Auch in der heutigen Verhandlung zeigte Richterin Bauer wieder ihren gesteigerten Verfolgungswillen und ihre fehlende Lust sich mit den Vorbringen des Angeklagten auseinander zu setzten. Zwar hat sie inzwischen verstanden, dass es Momente gibt, in denen sie dem Angeklagten, bzw seiner Verteidigerin die Möglichkeit zur Stellung von Anträgen geben muss, allerdings macht sie das nach wie vor mit großem Widerwillen. Das mag auch unter anderem daran liegen, dass die Person, die sich der Angeklagte als Wahlverteidigung hat beiordnen lassen, keine gelernte Juristin ist. In einem Beschluss wurde sie von Fr. Bauer auch gleich mal als Mitangeklagte bezeichnet.
Nach der Befragung der drei Polizeizeugen, verlangte die Richterin, dass nun alle Beweisanträge gestellt werden sollten und sie erst dann darüber entscheiden wolle. Sodann beschwerte sie sich in einem Beschluss darüber, 18 vorbereitete Beweisanträge bekommen zu haben.
Es gibt nun eine Frist bis morgen (12.4) um 9:45, also 15 Minuten nach Verhandlungsbeginn, um weitere Anträge zu stellen, obwohl über die bisherigen noch nicht entschieden wurde.
Morgen ab 9:30 geht die Verurteilung weiter. Wir freuen uns über solidarisches Publikum… Die eher nicht so!