Als sich 2017 das Amtsgericht Flensburg mit einem Beleidigungsverfahren beschäftigte, schrieb die Lokalzeitung shz, der Angeklagte stünde der Luftschlossfabrik nahe. Zwar hatte der vorgeworfene Vorgang, eine angeblich gefallene Beleidigung zweier Streifenbeamter in der Fußgängerzone, mit der Besetzung des Geländes am Harniskai nichts zu tun, aber an seriösem Journalismus schien kein Interesse zu bestehen. Der Saal wurde als „Krawallsaal des Landgerichts“ bezeichnet, das Publikum pauschal als „Luftschloss Sympathisanten“. Die Gerichtsordner seien „gerade noch ausreichend“ gewesen, ein „störungsfreies Verfahren zu gewährleisten“. Anwesend war der Redakteur, der dies schrieb jedoch nicht.

Hinzu kommt: Die vermeintliche Beleidigung ist niemals gefallen. Die Polizei sieht es grundsätzlich nicht gern, wenn Menschen sich anders als vorauseilend gehorsam verhalten. Doch das reine Missachten polizeilicher Aufforderungen ist für sich genommen nicht verboten. Deswegen haben zwei Streifenbeamte, denen der Fußgänger mit einem Handwagen nicht schnell genug aus dem Weg gegangen war schlicht erfunden, sie seien beleidigt worden. Das Amtsgericht glaubte einseitig den Polizeibeamten und verurteilte wegen Beleidigung. Doch damit nicht genug. Nachdem der Angeklagte in Berufung gegangen war, strafte das Landgericht ihn gleich doppelt: Keiner seiner im Prozess vorgebrachten Anträge wurde formgerecht behandelt und am Ende wurde er dann nicht nur wegen der ausgedachten Beleidigung sondern auch noch wegen Nötigung verurteilt.

Soweit schien also alles so zu laufen wie es sich Gericht und Polizei erhofft hatten. Doch dem machte nun das OLG Schleswig einen Strich durch die Rechnung. Es hob das Urteil des Landgerichts auf, weil dieses die Beweisanträge des Angeklagten pauschal abgelehnt hatte ohne deren Inhalt zu prüfen. Das Verfahren wird nun an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwiesen.

„Ich wurde in den bisherigen Prozessen in dieser Sache dauernd belächelt. Mir wurde das Gefühl gegeben, es sei dreist von mir zu fordern, das Gericht möge wenigstens die Regeln der Strafprozessordnung einhalten. Die Lokalzeitung hat dieses Spiel mitgespielt. Ob sie auch jetzt noch bei dieser Linie bleiben wird, wird sich zeigen“, so der Angeklagte.

Ein Prozessbericht zum Berufungsprozess findet sich hier:
http://subtilus.blogsport.de/2018/05/23/pressemitteilung-zum-prozess-am-landgericht-fl-am-17-5/

Der fragwürdige shz-Artikel zum erstinstanzlichen Prozess:
https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/erst-luftschloss-jetzt-amtsgericht-id16407641.html

Gegendarstellung zum damaligen shz-Artikel:
http://subtilus.blogsport.de/2017/04/04/gegendarstellung-shz-artikel-erst-luftschloss-jetzt-amtsgericht-von-holger-ohlsen/