Berufungsprozess gegen ehemaligen Mitbewohner der Luftschlossfabrik (FL) am Landgericht

Trotz dem was auf dem Plakat steht findet der Prozess am 28. statt!

Am 28.8, ab 9:00 geht der Prozess gegen einen ehemaligen Bewohner der Luftschlossfabrik in Flensburg weiter. Ihm wird versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, der Verhandlung beizuwohnen um sich selbst ein Bild davon zu machen wie ein umstrittener Räumungstitel und ein unverhältnismäßiger Polizeieinsatz im Nachhinein durch einen Richter legitimiert werden sollen.

Das Gelände am Harniskai 1 ist nach wie vor eine Brache. Warum die Stadt vor 2 ½ Jahren so erpicht darauf war, die Luftschlossfabrik zu räumen, ist und bleibt ein Rätsel. Die einzig mögliche Antwort auf diese Frage ist wohl: aus Prinzip.
Es scheint ganz so als ob die Stadtverwaltung es nicht ertragen konnte das sich Menschen selbstbestimmt und ohne Hierarchien einen Platz aneignen und nutzen.

Nun steht einer der ehemaligen Bewohner (wieder) vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen sich gegen die Räumung seines Zuhauses zur Wehr gesetzt zu haben.
„Anstatt um eine rechtswidrige Räumung, einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz oder gewalttätige und prügelnde Polizist_Innen geht es ausschließlich um die Menschen, die versucht haben, die Zerstörung des Geländes, welche schon begann während sich noch Menschen auf dem Gelände befanden, abzuwehren.“ erklärt die Verteidigerin.
„Das zeigt nur einmal mehr worum es geht. Selbstbestimmte- und ungehorsame Bewegungen sollen kriminalisiert und gebrochen werden, damit wir uns alle irgendwann nur noch verhalten wie es die Kapitalisten und das Bildungsbürgertum von uns verlangen. Also wie eine Herde Schafe“ ergänzt der Angeklagte.

Zu dem Verhandlungstermin ist auch das MEG (Mobile Einsatzgruppe Justiz) anwesend. Diese führen Einlasskontrollen durch, die selbst die Durchsuchung der Verteidigung beinhalten. So konstruieren sie weiter das Bild von gewalttätigen, aggressiven Aktivist_Innen, vor denen der „Staat“ die Öffentlichkeit schützen muss, obwohl der Staat selber die Partei ist, die sich aggressiv und gewalttätig verhalten hat, Menschen verletzt und den Lebensraum vieler Menschen unwiderruflich zerstört hat.
„Was angeprangert gehört ist vielmehr das Verhalten der Stadt und der Polizei, die ein freien Ort innerhalb von wenigen Tagen dem Erdboden gleich gemacht haben und damit zeigen was sie von emanzipatorischer Politik halten. Nämlich nichts.“, erklärt der Angeklagte. „Allerdings ist das nicht überraschend. Schaut Mensch sich den Umgang mit den G20 Protesten, der Besetzung im Hambacher Forst oder die verschärfungen der Polizeigesetzte an, wird schnell klar dass selber denken nur so lang erwünscht es, wie es ins Raster passt.“

Was wir heute von einem für die Stadt angemessenen Nutzungskonzept für den Harniskai erwarten können, zeigt sich am Wochenende nach dem Prozess: Die Bank Nospa organisiert ein Open Air, dessen Eintrittskarten an die 60 Euro kosten. Zum Vergleich: In der Luftschlossfabrik gab es 2015 das Festival: Keine Bühne für Nationalisten – Eintritt Spendenbasis. Hier gab es gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe für jede/n, ohne Ausgrenzung durch finanzielle Hürden.

Als weitere Person die nichts von emazipatorischer Politik hält ist der vorsitzende Richter der Verhandlung zu nennen. Dr Stein hat sich in vorherigen Verhandlungen vor allem damit hervorgetan die Rechte des Angeklagten zu ignorieren und die StPO (Strafprozessordnung) weit außen vor zu lassen.