Am heutigen 17.5 fand am Landgericht in Flensburg eine Berufungsvehandlung statt. Der Angeklagte war letztes Jahr wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen a 15€ verurteilt worden und hatte Rechtsmittel eingelegt, genauso wie die Staatsanwaltschaft. Der Prozess endete nach der fast kompletten Beschränkung der Verteidigung und gewalttätigen Ausschreitungen seitens der eingesetzten Mobilen Einsatzgruppe Justiz (MEG) mit einer Verurteilung.
Wie schon im Verfahren vorm Amtsgericht gab es martialische Einlasskontrollen. Menschen die den Prozess verfolgen wollten, durften noch nicht mal Stift und Papier mit in den Saal nehmen und sogar die vertraulichen Verteidigungsunterlagen des Angeklagten wurden durchsucht.
Eine Person erhielt ein Hausverbot, weil er darum bat von einem anderen Beamten durchsucht und abgetastet zu werden. Als er Beschwerde gegen das Hausverbot einlegen wollte, wurde er brutal vom eigens für diese Verhandlung angeforderten MEG gegen die Wand gedrückt und aus dem Gebäude geworfen. Dabei wurde ihm noch ohne jegliche Anhaltspunkte unterstellt, er hätte Handgranaten und Waffen bei sich tragen können.
Einem Vertreter der Presse wurde das Fotografieren verboten, obwohl dies vorher mit dem Gericht abgesprochen wurde und der Angeklagte keine Einwände hatte. „Hier wollte das Gericht ganz klar die Öffentlichkeit der Verhandlung einschränken, die Sicherheitsverfügung für den Saal war erst am Tag der Verhandlung aufgehangen worden, zusätzlich dazu wurde das Mitschreiben im Prozess untersagt. Bei der Art wie das Gericht sich anschließend verhalten hat, ist das auch kein Wunder..“ sagte eine Zuschauerin, der wegen eines abgelaufenen Ausweises der Zugang zum Gebäude verwehrt wurde.
Der Angeklagte versucht mehrere Menschen nacheinander als Verteidigung zu beantragen. Diese wurden entweder wegen fehlender Sachkenntnis (trotz angegebener Aktenzeichen von geführten Verfahren, zum Teil sogar bei OLG) abgelehnt, wenn dies selbst dem Gericht zu absurd erschien, wurde ihnen die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen. Das Gericht hatte bei einer Person schon im Vorfeld einen Ablehnungsbeschluss formuliert.
In dem Zusammenhang gestellte Befangenheitsanträge wurden einfach ignoriert oder mit den Worten „Auch das nehmen wir hin“ zur Kenntnis genommen. Ein Befangenheitsantrag ist eine Ablehnung der Verhandlungsleitung und wird eigentlich von einem anderen Richter behandelt. In diese Fall allerdings einfach von dem Vorsitzenden selber erst ignoriert und dann zu einem späteren Zeitpunkt selbst als unzulässig abgelehnt.
In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt aus, das Verhalten des Angeklagten vor Gericht sei als Strafverschärfend zu werten. In diesem Fall also das Beantragen einer Wahlverteidigung und das Stellen von Beweisanträgen um sich selbst zu verteidigen.
„Eigentlich ist das Recht sich zu verteidigen gesetzlich geregelt, aber anscheinend gilt das nur wenn Menschen sich ohne wenn und aber verurteilen lassen. Ein Verfahren das so weit entfernt von der Strafprozessordnung geführt wurde habe ich lange nicht mehr gesehen“, erklärt der Angeklagte nach dem Verfahren. „Das wundert mich nicht, es ging in dem ganzen Verfahren um einen Racheakt der Bullen, die nicht ertragen konnten kritisiert zu werden“
Bei zwei Polizeizeugen die sich erstaunlich gut an einen Abend vor fast 2 Jahren erinnern können ist die Verurteilung keine Überraschung.
„Das Richter_Innen, egal was sie sagen, immer den Bullen glauben, wissen wir nicht erst seid dem G20. Ein Grund mehr nicht an Gerichte zu glauben.“ führt der Angeklagte weiter aus.
Der Angeklagte wurde nun zu 40 Tagessätzen a 15€ verurteilt. Damit hat der Richter die Forderungen der Staatsanwaltschaft umgesetzt, die neben der Beleidigung auch noch den Tatvorwurf der Nötigung erfüllt sah – durch die Gewalt die von dem Vorhandensein eines Bollerwagens ausgegangen seien soll. Der Angeklagte wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.